Brandschutzverordnung

Brandschutzordnungen beinhalten die wichtigsten Maßnahmen zur Brandverhütung sowie für den Brandfall.  Diese gliedert sich in drei Teile. Teil A der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich im jeweiligen Gebäude aufhalten und enthält die wichtigsten Regeln im Brandfall und bei Unfällen. Teil B richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes und enthält u.a. allgemeine Maßnahmen zur Vermeidung von Brand- und Rauchausbreitungen, sowie zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege. Der dritte Teil C richtet sich an Mitarbeiter des Unternehmens, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind, und umfasst vor allem vorbeugende brandschutztechnische Maßnahmen. Die Brandschutzordnung muss in jedem Fall individuell auf das jeweilige Objekt zugeschnitten werden und ist alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen zu überprüfen. Den Teil A erhalten Sie bei uns auf Wunsch als individualisierte Ausdrucke und können um die Teile B und C in gebundener Ausführung ergänzt werden.