Bestuhlungspläne

Bestuhlungspläne werden von uns nach einer Objektbegehung vor Ort erstellt. Die Notwendigkeit der Pläne ist in der Versammlungsstättenverordnung oder in der Versammlungsstättenrichtlinie der Bundesländer für bestimmte Veranstaltungsräumlichkeiten, die mehr als 200 Personen fassen, geregelt. Der Plan zeigt die Bestuhlungsart inklusive der Plätze für Rollstuhlbenutzer, die Bühne oder Szenenfläche, die Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf der Rettungswege. Für die jeweilige Nutzung ist der Bestuhlungsplan in der Nähe des Haupteingangs des Versammlungsraums gut sichtbar anzubringen.