Hinweisschilder: Videoüberwachung nach DSGVO

Personenbezogene Daten werden rund um die Uhr bearbeitet. Die Sensibilisierung für Datenschutz und Privatsphäre nimmt stetig zu, so auch im Zuge der Videoüberwachung.

Gerade bei dem Thema „Videoüberwachung“ darf man die gesetzlichen Vorgaben nach Art. 13, DSGVO
nicht vernachlässigen, welche ausführliche Transparenzpflicht vorsieht. Diese erfüllt man am besten durch ein Hinweisschild zur Videoüberwachung. Ein einfaches Schild mit der Aufschrift: „ACHTUNG! VIDEOÜBERWACHUNG“ reicht also keinesfalls aus.

 


Hier im Bild sehen Sie, wie man es richtig macht.

Und so kommen auch Sie zu Ihren Hinweisschildern:

  1. Bestellvorlage hier herunterladen (Excel-Format inkl. Layouts & Preisliste)
  2. Ihre individuellen Daten eintragen
  3. Bestellung via Mail an baumann@stell.de
  4. Fertig

Falls Sie Fragen haben sollten, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. (Tel.: 02871 7002-215)

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