GHS-Bänder/Gefahrstoffbänder

GHS-Symbole bzw. Gefahrstoffzeichen müssen im Fall der Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen Teil der Anlagenkennzeichnung bzw. Rohrleitungskennzeichnungsein. Es müssen ausreichend Informationen über die Einstufung ebenso wie über die Handhabung der Anlage bzw. des Anlagenteils und die zu beachtenden Sicherheitshinweise vorliegen. Damit erfüllt Ihre Kennzeichnung die auf der GHS-Verordnung bzw. der Gefahrstoffverordnung basierenden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Gäste.