Leuchtdichte für Sicherheitszeichen

Kennen Sie bereits die neue Fassung der ASR1.3 und der ASR2.3 und somit die neuen Vorgaben zur Leuchtdichte?

Alle Rettungs- und Brandschutzzeichen in Ihrer Anlage oder Gebäude müssen langnachleuchtend sein, sofern keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist. Die langnachleuchtenden Sicherheitszeichen müssen zudem hinsichtlich der Leuchtdichte die Anforderungen der DIN 67510-1:2020-05 Klasse C erfüllen.

Mit unseren #Luxolight® Produkten wird die neue Vorgabe bereits erfüllt. Bei Bestellung dieser Produkte aus unserem Sortiment sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Die neuen Anforderungen sind verpflichtend für alle Neubauten.

Haben Sie Fragen zu den neuen Anforderungen und zu Ihrer Kennzeichnungspflicht?

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