Die Pflicht zur Kennzeichnung

Die Pflicht zur Kennzeichnung und deren Umsetzung – Normen und Gesetze
Anlagenkennzeichnung ist in seinen verschiedenen Anwendungsgebieten international gesetzlich geregelt oder es gelten bestehende Normen als richtungsweisend. In Europa sind sicherheitsrelevante Kennzeichnungen gerade am Arbeitsplatz zu Großteilen gesetzlich vorgeschrie-ben. Neben den oben genannten KKS oder dessen Nachfolger RDS-PP und AKZ gibt es noch weitere Vorschriften, Normen und Gesetze, die ausschlaggebend in der Anlagenkennzeichnung sind.
Generell wird in der Anlagenkennzeichnung eine klare, übersichtliche Kennzeichnung der Anlage nach dem aktuellen Stand der Technik vorausgesetzt.
Unsere Kennzeichnung ist nach DIN 2403 (Grafik 1) sowie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) (Grafik 2) gestaltet und lässt sich auf Ihre individuellen Bedürfnisse abstimmen.
Gerne beraten wir Sie bezüglich Ihrer Kennzeichnungspflicht, gängiger Zusammenstellungen und unseren hauseigenen Kennzeichnungssystemen.

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